UN Transportvorschriften


 

 
 
   
 

Alle Lithiumbatterien werden seit 1.1.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft!

Der Begriff Lithiumbatterien schließt alle Zellen und Batterien ein, die Lithium in irgendeiner Form enthalten, einschließlich  Lithium-Primär-, Lithium-Polymer- und Lithium-Ionen-Zellen und Batterien.

Für den Transport wird zwischen Lithium-IONEN-Batterien/Zellen bzw. Lithium-METALL-Batterien/Zellen differenziert und es ist erforderlich zu unterscheiden, in welcher Art und Weise die jeweilige Batterie verpackt wurde.


 
 
 
 

UN Nummern und Versandbezeichnungen für Lithiumbatterien:

  • UN 3480  Lithium-Ionen-Batterien

  • UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt

  • UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien IN Ausrüstungen

  • UN 3090 Lithium-Metall-Batterien

  • UN 3091 Lithium-Metall-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt

  • UN 3091 Lithium-Metall-Batterien IN Ausrüstungen

Gefahrgut Klasse9  
 

 

 


 
 

Generelle Voraussetzung für die Zulassung von Lithium-Batterien / Zellen zum Transport ist der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen gem. UN Manual "Test and Criteria" Teil III, 38.3 , unabhängig von der Frage ob Freistellungen in Anspruch genommen werden können oder die Batterien / Zellen als Klasse 9 Güter eingestuft sind und somit die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in Gänze eingehalten werden müssen.